Ausbildungskonzept Schiedsrichter
 

Für den Erwerb der Schiedsrichterlizenzen gelten folgende Voraussetzungen:

  • D-Lizenz: erfolgreiche Teilnahme an einem D-Lehrgang (Theorie und Praxis)
  • Zunächst findet ein Vorbereitungslehrgang statt, dort wird die Theorie und Praxis in 6 LE vermittelt, die theoretische Prüfung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. Anschließend können die TN, welche die Theorie erfolgreich absolviert haben die praktische Prügung ablegen. Dies kann in Trainingsspielen, Turnieren oder Pokalspielen erfolgen.
  • C-Lizenz: Besitz der D-Lizenz, erfolgreiche Teilnahme an einem C-Lehrgang (Theorie und Praxis),
  • Gleicher Ablauf wie in der D-Ausbildung.


D- und C-Schiedsrichterausbildung in den Regionen

Für die Ausschreibung und Organisation der Lehrgänge zur Lizenzstufe Jugend, D und C sind die Regionen zuständig. Die Verantwortung liegt i.d.R. beim Koordinator Schiedsrichterwesen. Die Vorgaben für die Struktur und die Inhalte gibt der Schiedsrichterausschuss vor und die Schiedsrichterprüfer der Regionen setzen diese um.

Dezember 2024
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  • D-Praktische Prüfung, sm
29 30 01
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09 10
  • C-Praktische Prüfung, hz
11 12 13 14
  • C-Praktische Prüfung, hz
15
16 17 18
  • D-Praktische Prüfung, hz
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